Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -aus-schlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie beizugesicherten Eigenschaften.Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten.UNGARNHaftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Ver-tragsbruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beein-trächtigungen führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch krimi-nelle Handlungen verursacht wurden.Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzungen underkennen an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwen-dung kommt, da sowohl der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vor-liegenden Gewährleistung diese Haftungsbegrenzung ausgleichen.IRLANDUmfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklichgenannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen.Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihrePräjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlos-sen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem″Sale of Goods and Supply of Services Act 1980″.Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch denfolgenden Text vollständig ersetzt:Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung,Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mitoder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo demKunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus demVertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden,das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird alseinmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden dasletzte Verschulden gilt.Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen 73