15HDE 10/2018 732.29.5108.3 EntsorgungSofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde,zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung zuführen:• Metalle verschrotten.• Kunststoffelemente zum Recycling geben.• Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.9. Technische Daten 9.1 Lagerung der PackstückePackstücke unter folgenden Bedingungen lagern:• Nicht im Freien aufbewahren.• Trocken und staubfrei lagern.• Keinen aggressiven Medien aussetzen.• Vor Sonneneinstrahlung schützen.• Mechanische Erschütterungen vermeiden.• Lagertemperatur: -25 bis +70 °C• relative Luftfeuchtigkeit: max. 90 %, nicht kondensierend9.2 Maße und GewichtHINWEISGefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!• Elektroschrott, Elektronikkomponenten von zugelassenenFachbetrieben entsorgen lassen.• Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichenKommunalbehörde oder speziellen Entsorgungsfachbetriebeneinholen.Unter Umständen befinden sich auf den PackstückenHinweise zur Lagerung, die über die hier genanntenAnforderungen hinausgehen. Diese entsprechend einhalten.Angabe Wert EinheitGewicht 100 gBreite 52 mmHöhe 86 mmTiefe 49 mm